Fachartikel

Elektronische Rechnungen

Elektronische Rechnungen

Digitalisierung auf dem Vormarsch

Dagmar Kayser-Passmann & Rüdiger Preker-Morgen, Steuerberater

Die Umsetzung digitaler Geschäftsprozesse gewinnt infolge der Corona-Pandemie enorm an Bedeutung. Das Virus führt schon jetzt zu einer erheblichen Zunahme digitaler Prozesse und Arbeitsweisen in der Geschäftswelt.

Hätten Sie es gewusst?

Hätten Sie es gewusst?

Narkosemittel wirken auch bei Pflanzen – das konnten Forscher der Universität Bonn nachweisen. Es gelang ihnen zu zeigen, dass die Mimose (Mimosa pudica) unter dem Einfluss von Diethylether ihre Blätter nicht, wie sonst, bei der kleinsten Berührung zusammenklappt.

Social Support für Hunde | Teil 1

Social Support für Hunde | Teil 1

Was steckt hinter der Warnung, einen Hund im Stress bloß nicht zu trösten?

Celina del Amo, Tierärztliche Gemeinschaftspraxis Lupologic, Neuss

»Bei Angst bloß nicht trösten! Sonst wird die Angst verstärkt.« Aussagen in der Art hört man immer wieder. Aber sind sie überhaupt wahr? Bevor man diesen Ratschlag an Kunden weitergibt oder in der Behandlungssituation beherzigt, sollte man sich hinsichtlich dieser Frage erst einmal Klarheit verschaffen. Teil 1 dieses zweiteiligen Artikels beschäftigt sich mit den Hintergründen, während im Teil 2 auf tatsächlich hilfreiche Maßnahmen eingegangen wird.

Entsorgung von Betäubungsmitteln

Entsorgung von Betäubungsmitteln

So erfüllen Sie leicht die gesetzlichen Anforderungen

Betäubungsmittel (BtM) sind aus der tierärztlichen Praxis kaum noch wegzudenken. Stoffe wie Buprenorphin, Levomethadon/Methadon oder Barbiturate haben vielfältige Einsatzgebiete im Bereich der Analgesie, beim Status Epilepticus und bei der Euthanasie von Tieren. Da diese Fälle regelmäßig vorkommen, wird man normalerweise seine Präparate aufbrauchen. Doch ab und an stellt sich auch die Frage, wie man abgelaufenen oder nicht mehr benötigte Betäubungsmittel gesetzeskonform entsorgt?

Zwingende Einführung der HI-Tier beim Haustier ab 01.07.2020

Zwingende Einführung der HI-Tier beim Haustier ab 01.07.2020

Für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 576/2013 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie den obersten Landesbehörden der Bundesländer festgelegt, dass die Registrierung der Tierärztinnen und Tierärzte im Erfassungssystem der Datenbank HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erfolgt. Das dazugehörige Modul „Heimtier-Datenbank“ wird ab dem 01.07.2020 in den Realbetrieb gehen.

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