Aufteilungsverbot ist nicht rechtens
Dorothee Herzer, Steuerberaterin
Alles oder nichts! So lautete bislang die Maxime im Steuerrecht bei sog. gemischten Aufwendungen, d.h. bei Kosten, die teilweise beruflich und teilweise privat veranlasst sind. Nur wenige Ausnahmen wurden vom Fiskus anerkannt, u.a. Kraftfahrzeugkosten und die Telefongrundgebühr. So nicht, urteilt jetzt der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) und gibt seine bisherige Rechtsprechung auf.