Fachartikel: Beruflicher Reisekostenanteil ist voll absetzbar

Aufteilungsverbot ist nicht rechtens

Dorothee Herzer, Steuerberaterin

Alles oder nichts! So lautete bislang die Maxime im Steuerrecht bei sog. gemischten Aufwendungen, d.h. bei Kosten, die teilweise beruflich und teilweise privat veranlasst sind. Nur wenige Ausnahmen wurden vom Fiskus anerkannt, u.a. Kraftfahrzeugkosten und die Telefongrundgebühr. So nicht, urteilt jetzt der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) und gibt seine bisherige Rechtsprechung auf.

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