Kühltransport WDT
Informationen zum Kühltransport
Der Transport von Tierarzneimitteln muss grundsätzlich so erfolgen, dass die Qualität nicht beeinträchtigt wird.
Bei temperatursensitiven Tierarzneimitteln besteht generell ein Unterschied zwischen kühlpflichtigen und kühlkettenpflichtigen Tierarzneimitteln.
Kühlpflichtige Tierarzneimittel tragen auf der Faltschachtel und in der Gebrauchsinformation den Hinweis „bei + 2 bis + 8 °C lagern“.
Die WDT transportiert daher kühlpflichtige Tierarzneimittel, die ausschließlich kühl zu lagern sind, im Sommer passiv temperiert, d.h. mit Kühlakkus und Kühltasche, und im Winter untemperiert.
Dieses Verfahren wurde unter Einbeziehung von Untersuchungen zu unseren Verpackungsmaterialien und der Verpackungstechnik überprüft und seitens der Überwachungsbehörde nicht beanstandet.
Kühlkettenpflichtige Tierarzneimittel tragen auf der Faltschachtel und der Gebrauchsinformation jedoch den Hinweis „bei + 2 bis + 8 °C lagern und transportieren“.
Diese Arzneimittel werden ganzjährig aktiv temperiert, also mit einem Kühltransport versendet, da nur auf diese Weise sichergestellt wird, dass die Qualität des Tierarzneimittels nicht beeinträchtigt wird.
Die rechtliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Transport von Tierarzneimitteln ist die „Verordnung über den Großhandel und die Arzneimittelvermittlung (Arzneimittelhandelsverordnung - AM-HandelsV)“.
Die WDT transportiert die Tierarzneimittel gemäß § 6 dieser Verordnung so, dass die Qualität der Arzneimittel gewährleistet wird.
Ihre WDT