Vorschriftsmäßige Flächendesinfektion
Nicole Wenzel, Dr. Schumacher GmbH
Zukünftig werden Alkohole zur Schnelldesinfektion von Flächen nicht mehr zulässig sein. Daher müssen hier andere Wirkstoffe verwendet werden, die vorzugsweise ohne Verwendung eines Sprühverfahrens, z.B. durch Verwendung vorgetränkter Desinfektionstücher, aufgebracht werden.