Digitalisierung der Buchhaltung
Fluch und/oder Segen? Lästige Pflicht oder Chance?
Dagmar Kayser-Passmann & Rüdiger Preker-Morgen, Steuerberater
Spätestens mit der Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes im Jahr 2008 treibt der Gesetzgeber die Digitalisierung in der Finanzverwaltung mit aller Macht voran. Bereits seit 2011 besteht für alle Unternehmen, die ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, die gesetzliche Verpflichtung einer elektronischen Übermittlung der Daten.