Erstaunlich, wie eigentlich alte Gesetze durch eine Initialzündung an Brisanz gewinnen können. |
Dagmar Kayser-Passmann, Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin
Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (KSVG) wurde am 27. Juli 1981 veröffentlicht und 1996 und 2005 klarstellend ergänzt. Also nichts Besonderes. Was regelt dieses Gesetz? Es betrifft die Sozialversicherung bzw. das Versorgungswerk für Künstler und Publizisten – also zunächst unspannend für Tierärzte es sei denn, ihre operativen Leistungen würden als Kunst im Sinne dieses Gesetzes qualifiziert.