Fachartikel

Künstlersozialversicherung – nichts für Tierärzte?

Erstaunlich, wie eigentlich alte Gesetze durch eine Initialzündung an Brisanz gewinnen können.

 

Dagmar Kayser-Passmann, Diplom-Finanzwirtin / Steuerberaterin

Das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (KSVG) wurde am 27. Juli 1981 veröffentlicht und 1996 und 2005 klarstellend ergänzt. Also nichts Besonderes. Was regelt dieses Gesetz? Es betrifft die Sozialversicherung bzw. das Versorgungswerk für Künstler und Publizisten – also zunächst unspannend für Tierärzte es sei denn, ihre operativen Leistungen würden als Kunst im Sinne dieses Gesetzes qualifiziert.

Leitsymptom: Geringer Praxisertrag

Dahinter steckt oft eine Multifaktoren-Krankheit, für die
es aber gute Therapieansätze gibt

Dr. med. vet Carolin Deiner, MBA, Praxisberatung & Coaching

„Ihre wichtigsten Umsatzträger sind Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen.
Sobald Sie diese Leistungen „opfern“ um dafür Produkte 
mit geringer Gewinnspanne
zu verkaufen bzw. Ihre Barauslagen hereinzuholen, können Sie im Prinzip auch 
gleich 100-Euro-Scheine für 95,- verkaufen…“

 

Employer Branding in der Tierarztpraxis

Neumodischer Kram oder dringend erforderlich?

Dr. med. vet Carolin Deiner, MBA, Systemischer Personal und Business Coach

„Mitarbeiter sind der wichtigste Faktor für den langfristigen Erfolg eines Unternehmens, warum also nicht damit beginnen, sie auch so zu behandeln? Erfolgreiche Unternehmen machen es uns doch vor!“

Arbeitsrecht

»Wir haben doch keine Zeit« – Das Arbeitszeitgesetz

Rechtsanwalt Sebastian Wulf, Werl.

Neuerdings sind auch Tierarztpraxen und Kliniken in den Fokus der zuständigen Behörden geraten; es werden Bußgelder von bis zu 15.000,00 € für Verstöße gegen
das Arbeitszeitgesetz verhängt.

Arzneimittelrecht

Ein Überblick über die Pflichten beim Betrieb
der tierärztlichen Apotheke

Rechtsanwalt Sebastian Wulf, Werl

In Bottrop soll ein Apotheker Krebspräparate gestreckt und somit einen hohen Schaden bei den Patienten und selbstverständlich auch bei den Krankenkassen hervorgerufen haben.

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