Was ist das eigentlich?
Jürgen Althaus, mönigundpartner Rechtsanwälte
Die zivilrechtliche Grundlage der tierärztlichen Leistungser-bringung besteht regelmäßig (Ausnahme beispielsweise: Kaufuntersuchung des Pferdes) in einem Behandlungsvertrag. Dies bedeutet, dass ein Tierarzt (im Folgenden soll die Bezeichnung »Tierarzt« als geschlechtsneutrale Bezeichnung angesehen werden) aufgrund eines mit dem Tierhalter geschlossenen Behandlungsvertrages tätig wird und Leistungen erbringt.