Fachartikel

Der tierärztliche Standard

Was ist das eigentlich?

Jürgen Althaus, mönigundpartner Rechtsanwälte

Die zivilrechtliche Grundlage der tierärztlichen Leistungser-bringung besteht regelmäßig (Ausnahme beispielsweise: Kaufuntersuchung des Pferdes) in einem Behandlungsvertrag. Dies bedeutet, dass ein Tierarzt (im Folgenden soll die Bezeichnung »Tierarzt« als geschlechtsneutrale Bezeichnung angesehen werden) aufgrund eines mit dem Tierhalter geschlossenen Behandlungsvertrages tätig wird und Leistungen erbringt.

Dokumentationspflicht in der tierärztlichen Praxis –

Ein aktuelles Urteil

Jürgen Althaus, mönigundpartner Rechtsanwälte

In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Tierhalter den behandelnden Tierarzt bzw. die behandelnde Tierärztin (im Nachfolgenden soll die Bezeichnung »Tierarzt « als geschlechts-neutrale Bezeichnung angesehen werden) zivilgerichtlich in einem Haftungsprozess wegen eines behaupteten Behandlungsfehlers in Anspruch nimmt. Neben dem üblichen Vorwurf, wonach dem Tierarzt ein Behandlungsfehler unterlaufen sei, wird häufig auch behauptet, der Tierarzt sei seinen Dokumentationspflichten nicht nachgekommen. Dies hat zur Folge, dass mangels einer Dokumentation im Wege der Beweislastumkehr vermutet wird, dass der Tierarzt einen Behandlungsfehler begangen hat und er aus diesem Grunde haftet.

Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen

Auch Tierärzte sind betroffen

Jürgen Althaus, mönigundpartner Rechtsanwälte

Die Bundesregierung hat am 29.06.2015 den vom Bundesminis-terium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheits-wesen beschlossen. Wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens solle korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegen getreten werden.

 

Mindestlohn

»In meiner Tierarztpraxis doch kein Thema!«

Jürgen Althaus, mönigundpartner Rechtsanwälte

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde. Dieser gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die mit sofortiger Wirkung nicht mehr unterschritten werden darf. Der Mindest-lohn soll insbesondere Beschäftigte im Niedriglohnsektor vor Dumpinglöhnen schützen und die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verringern, die trotz Vollzeitbeschäftigung auf Sozialleistungen angewiesen sind. Der Mindestlohn findet seine rechtliche Stütze im Mindestlohngesetz. Zusätzlich können auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des  Arbeitnehmer-überlassungsgesetzes verbindliche branchenbezogene Mindestlöhne ausgehandelt werden.

Erfolgsbeteiligungen in der tierärztlichen Branche

Welche Modelle haben sich bewährt?

Stefan Thiele, Compliance Consulting, Bergisch Gladbach

Bei vielen Praxisinhabern entsteht der Wunsch, ihr Team in finanzieller Form am Erfolg zu beteiligen. Und das hat gute Gründe: Erfolgreiche Unternehmer möchten nämlich, dass auch ihre Mitarbeiter mit der Entlohnung zufrieden und dadurch für ihren Job motiviert sind. Ihnen ist wichtig, dass diese ohne finanzielle Sorgen ihren Lebensunterhalt bestreiten können und sie hoffen im Gegenzug auf Treue gegenüber dem Arbeitgeber. Auch wenn ein hohes Gehalt bei Weitem nicht der einzige Grund für diese Treue ist, so trägt es doch dazu bei.

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