OLG Hamm: Der Tierarzt muss den Halter im Vorfeld der Behandlung über mögliche andere Behandlungsmethoden (hier Kastration) und die möglichen Risiken aufklären
Sebastian Wulf, Rechtsanwalt.
„Oftmals bewegt sich der Praktiker in einer unsicheren Grauzone, wenn es gilt, abzuwägen, wieviel Aufklärung des Halters richtig und wichtig ist. Die Entscheidung fällen Richter und nicht etwa Praktiker, so dass es gilt, das Gericht zu umgehen, indem man vorher weiss, wieviel Aufklärung notwendig ist.“