Zwingende Einführung der HI-Tier beim Haustier ab 01.07.2020
Für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 576/2013 wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie den obersten Landesbehörden der Bundesländer festgelegt, dass die Registrierung der Tierärztinnen und Tierärzte im Erfassungssystem der Datenbank HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erfolgt. Das dazugehörige Modul „Heimtier-Datenbank“ wird ab dem 01.07.2020 in den Realbetrieb gehen.