Tipps zur Prophylaxe
Nicole Wenzel, Dr. Schumacher GmbH
Hygienemaßnahmen finden in der tierärztlichen Praxis oder Klinik leider nur selten die nötige Aufmerksamkeit. Dabei fordert die Bundes-Tierärzteordnung, dass der Tierarzt dazu „berufen ist, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten (….)“ und „den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten (….) zu schützen“. Dieser Forderung kann nur durch ein explizites Hygienemanagement genüge getan werden.